Wichtige Hinweise bei Verdacht auf eine Haut- oder allergische Erkrankung, die sich durch Ihren Beruf verschlechtert bzw. auf eine "Berufskrankheit":
Bringen Sie bitte eine kurze Tätigkeitsbeschreibung (1 - 2 Sätze) Ihrer Arbeitsstelle mit, wobei von besonderem Interesse die Substanzen, mit denen Sie während Ihrer Arbeit ggf. in Kontakt geraten und evtl. Schutzbekleidung (Handschuhe, Schuhe, Kittel etc.), sind.
Bringen Sie bitte die Anschrift der für Ihre Arbeitsstelle zuständigen Berufsgenossenschaft mit. Sie müssen dafür nicht gleich zu Ihrem Chef gehen; meistens stehen Name und Adresse der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft z.B. auf einem Hinweisschild am Erste-Hilfe-Schränkchen, der eigentlich in jedem Betrieb vorhanden sein muß.
Überlegen Sie sich bitte bis zu Ihrem Arzttermin, ob sich Ihre Haut- oder allergologische Erkrankung in arbeitsfreien Intervallen (Urlaub, ggf. auch Wochenende) bessert.
Wenn der Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung vorliegt, stellen Sie sich bitte auf eine weitere, insbesondere auch allergologische Diagnostik ein.
Falls für Ihre Hauterkrankung Ihre Berufstätigkeit zumindest mitverantwortlich ist, wird Ihre Berufsgenossenschaft wahrscheinlich die Behandlungskosten an Stelle Ihrer Krankenkasse übernehmen. Von dem Zeitpunkt an können z.B. auch Hautschutzprodukte verschrieben werden, die ansonsten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht verordnet werden dürfen. Sie erhalten alles, was notwendig und gut wirksam ist, auf einem BG-Rezept (BG = Berufsgenossenschaft). Hierfür fallen für Sie keine Rezeptgebühren an!
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns eine e-mail an beruf@dr-sempell.de schicken. Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.