Von Dubai nach Itzehoe

 

Seit Oktober hospitiert Frau Delia-Maria Wagner, die in Dubai studiert, aber schon hier in Itzehoe ihr Praktisches Jahr gemacht hat, in unserer Praxis

 

 

 

Von Casablanca nach Itzehoe

 

Seit Mai macht Herr Mohammed Serbout aus Casablanca in unserer Praxis ein Praktikum. Herr Serbout hat sein Medizinstudium in Casablanca bereits abgeschlossen und muß jetzt zur Anerkennung als Arzt noch dieses viermonatige Pflichtpraktikum absolvieren.

 

 

 

Neu im Team:

 

Seit 1.9.2015 wird unser Praxisteam durch unsere neue Auszubildende Felipa Korn verstärkt. Wir wünschen ihr für die nächsten drei Jahre alles Gute und viel Erfolg.

 

 

 

Zusatzqualifikation:

 

Sina Lindemann, Vivien Brüdersdorf und Jasmin Buckmann-Nitsch haben erfolgreich eine entsprechende Fortbildung absolviert und sind nun meine Studienschwestern in meiner Prüfgruppe.

 

 

 

Neue Mitarbeiterin:

 

Am 1. August 2013 hat Frau Vivien Brüdersdorf ihre Ausbildung in unserer Praxis begonnen. Das ganze Praxisteam wünscht ihr einen guten Einstand und viel Erfolg für die kommenden 3 Jahre.

 

 

 

Impfungen:

 

Wir führen in unserer Praxis alle gängigen Impfungen durch, z.B. gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A + B und FSME, sowie die jährliche Grippeschutzimpfung. Zusätzlich die meisten Reise-/Auslandsimpfungen, die zunehmend von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. Insbesondere impfen wir Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren gegen HPV-Viren, die später Gebärmutterhalskrebs hervorrufen können. Welche Reise-/Auslandsimpfungen Ihre Krankenkasse ggf. ganz oder teilweise übernimmt, erzählen wir Ihnen gern. Fragen Sie uns!

 

 

Neue Mitarbeiterin:

Am 15. August 2011 hat Frau Sina Lindemann ihre Ausbildung in unserer Praxis begonnen. Das ganze Praxisteam wünscht ihr einen guten Einstand und viel Erfolg für die kommenden 3 Jahre.

 

Hautkrebsvorsorge auch für jüngere Versicherte:

Versicherte der IKK Nord erhalten ab sofort - wie auch schon die Versicherten der Barmer/GEK, der Techniker Krankenkasse, der AOK, der Knappschaft und der meisten BKK´s - über die Chipkarte als freiwillige Leistung ihrer Krankenkasse auch vor ihrem 35. Lebensjahr (ab Geburt) eine kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Für diese Untersuchung fällt auch keine Praxisgebühr an! Wir erzählen Ihnen selbstverständlich, ob Ihre BKK zu den o.a. BKK´s gehört.

 

 

 

Hautkrebsvorsorge ist allgemeine Kassenleistung

Seit 1.7.2008 ist die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung allgemeine Kassenleistung, so daß jeder Kassenpatient ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf diese Leistung hat. Ich führe bei allen Patienten – obwohl es nicht von den Kassen erstattet wird - zusätzlich unentgeltlich eine auflichtmikroskopische Untersuchung auffälliger Pigmentmale durch. Sofern Sie Ihr 35. Lebensjahr vollendet haben, sollten Sie einen Termin zur kostenlosen Hautkrebsvorsorge vereinbaren. Diese Krebsvorsorge ist im Gegensatz zu anderen, z.T. invasiven Krebsvorsorgeuntersuchungen (z.B. Darmkrebsvorsorge) vollkommen ungefährlich und sehr sicher.

Der aktuelle Urlaubstip

Sogenannte nonpermanent-Tattoos (auch Bodypainting) werden meist als natürlich bzw. biologisch - weil angeblich nur aus Henna bestehend - angepriesen. Reine Henna (aus dem natürlichen Henna-Strauch "Lawsonia inerma") kann jedoch lediglich rote bis maximal bräunliche Töne erzeugen. Schwarze Tattoos benötigen daher einen zusätzlichen schwarzen Farbstoff. Dies ist nur in den seltensten Fällen das sehr teure Indigo aus dem Indigobaum. Fast immer wird dafür der synthetische, sehr billige Farbstoff "para-Phenylendiamin" verwendet. Seit bekannt ist, daß dieser Farbstoff sehr schnell schwere Allergien verursacht, ist er z.B. in Deutschland nicht mehr als Haarfärbemittel erlaubt. Seien Sie auf der Hut. Der einheimische "Strand-Bodypainter" behauptet immer, daß es sich bei seiner Farbe um reine Henna handelt. Haben Sie erst einmal eine Allergie auf para-Phenylendiamin ausgebildet, müssen Sie mit erheblichen Einschränkungen im täglichen Leben rechnen, weil dieser Farbstoff in zahlreichen dunklen Produkten vorkommt, wie z.B. in Ohrpolstern von Kopfhörern, Strumpfhosen, Fahrradlenkern und dunkler Bekleidung.

Tattoo- und Piercing-Komplikationen kommen Sie teuer zu stehen:

Haben Versicherte Krankheiten oder Krankheitsfolgen selbst verschuldet, werden sie künftig an den Behandlungskosten angemessen beteiligt (Arzthonorare, Arzneimittel, Krankenhauskosten etc.). Dies regelt der § 52 SGB V in Verbindung mit dem § 1 SGB V, worin die Eigenverantwortung der Versicherten festgelegt ist. Im Falle von z.B. Tätowierungen und Piercings müssen die Patienten damit rechnen, daß sie alle Behandlungskosten selbst bezahlen müssen, weil die Kasse dafür überhaupt nicht aufkommen muß. Nehmen Sie wenigstens dieses enorme finanzielle Risiko zum Anlaß, auf Tätowierungen und Piercings zu verzichten, wenn Ihnen schon die ernsten gesundheitlichen Gefahren egal sind. Einzige Chance, für Komplikationen, die durch unsachgemäße Ausführung einer Tätowierung oder eines Piercings entstanden sind, nicht alle Behandlungskosten selbst übernehmen zu müssen, ist die erfolgreiche Haftbarmachung des Verursachers, also des Tattoo- bzw. Piercingstudios. Aber ggf. bekommen Sie einen Teil Ihrer Behandlungskosten, die Sie natürlich zunächst in voller Höhe beim Arzt zu bezahlen haben, erst in einem aufwendigen Rechtsverfahren vom Verursacher zugesprochen. Ob der dann auch zahlt oder zahlen kann, ist natürlich eine andere Frage.