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Von Dubai nach Itzehoe |
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Seit Oktober hospitiert Frau Delia-Maria Wagner,
die in Dubai studiert, aber schon hier in Itzehoe ihr Praktisches Jahr gemacht
hat, in unserer Praxis |
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Von Casablanca nach Itzehoe |
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Seit Mai macht Herr Mohammed Serbout aus
Casablanca in unserer Praxis ein Praktikum. Herr Serbout hat sein
Medizinstudium in Casablanca bereits abgeschlossen und muß
jetzt zur Anerkennung als Arzt noch dieses viermonatige Pflichtpraktikum
absolvieren. |
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Neu im Team: |
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Seit
1.9.2015 wird unser Praxisteam durch unsere neue Auszubildende Felipa Korn
verstärkt. Wir wünschen ihr für die nächsten drei Jahre alles Gute und viel
Erfolg. |
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Zusatzqualifikation: |
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Sina
Lindemann, Vivien Brüdersdorf und Jasmin Buckmann-Nitsch haben erfolgreich
eine entsprechende Fortbildung absolviert und sind nun meine
Studienschwestern in meiner Prüfgruppe. |
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Neue Mitarbeiterin: |
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Am 1. August 2013 hat Frau Vivien Brüdersdorf ihre Ausbildung in unserer Praxis begonnen. Das ganze Praxisteam wünscht ihr einen guten Einstand und viel Erfolg für die kommenden 3 Jahre. |
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Impfungen: |
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Wir führen in unserer Praxis alle gängigen Impfungen durch, z.B. gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A + B und FSME, sowie die jährliche Grippeschutzimpfung. Zusätzlich die meisten Reise-/Auslandsimpfungen, die zunehmend von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden. Insbesondere impfen wir Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren gegen HPV-Viren, die später Gebärmutterhalskrebs hervorrufen können. Welche Reise-/Auslandsimpfungen Ihre Krankenkasse ggf. ganz oder teilweise übernimmt, erzählen wir Ihnen gern. Fragen Sie uns! |
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Neue Mitarbeiterin: |
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Am 15. August 2011 hat Frau Sina Lindemann ihre Ausbildung in unserer Praxis begonnen. Das ganze Praxisteam wünscht ihr einen guten Einstand und viel Erfolg für die kommenden 3 Jahre. |
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Hautkrebsvorsorge auch für jüngere Versicherte: |
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Versicherte der IKK Nord erhalten ab sofort - wie auch schon die Versicherten der Barmer/GEK, der Techniker Krankenkasse, der AOK, der Knappschaft und der meisten BKK´s - über die Chipkarte als freiwillige Leistung ihrer Krankenkasse auch vor ihrem 35. Lebensjahr (ab Geburt) eine kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Für diese Untersuchung fällt auch keine Praxisgebühr an! Wir erzählen Ihnen selbstverständlich, ob Ihre BKK zu den o.a. BKK´s gehört. |
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Hautkrebsvorsorge ist allgemeine Kassenleistung |
Seit 1.7.2008 ist die
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung allgemeine Kassenleistung, so daß jeder
Kassenpatient ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf diese Leistung hat. Ich
führe bei allen Patienten – obwohl es nicht von den Kassen erstattet wird -
zusätzlich unentgeltlich eine auflichtmikroskopische
Untersuchung auffälliger Pigmentmale durch. Sofern Sie Ihr 35. Lebensjahr
vollendet haben, sollten Sie einen Termin zur kostenlosen Hautkrebsvorsorge
vereinbaren. Diese Krebsvorsorge ist im Gegensatz zu anderen, z.T. invasiven
Krebsvorsorgeuntersuchungen (z.B. Darmkrebsvorsorge) vollkommen ungefährlich
und sehr sicher. |
Der aktuelle Urlaubstip: |
Sogenannte nonpermanent-Tattoos (auch Bodypainting) werden meist als natürlich
bzw. biologisch - weil angeblich nur aus Henna bestehend - angepriesen. Reine Henna (aus
dem natürlichen Henna-Strauch "Lawsonia inerma") kann jedoch lediglich rote bis maximal bräunliche Töne erzeugen. Schwarze Tattoos benötigen daher einen zusätzlichen schwarzen Farbstoff. Dies ist nur in den seltensten Fällen das sehr teure
Indigo aus dem Indigobaum. Fast immer wird dafür
der synthetische, sehr billige Farbstoff "para-Phenylendiamin" verwendet.
Seit bekannt ist, daß dieser
Farbstoff sehr schnell schwere Allergien verursacht, ist er z.B. in Deutschland nicht mehr als
Haarfärbemittel erlaubt. Seien Sie auf der Hut.
Der einheimische "Strand-Bodypainter"
behauptet immer, daß es sich bei seiner Farbe um reine Henna handelt. Haben Sie erst einmal
eine Allergie auf para-Phenylendiamin ausgebildet, müssen Sie mit erheblichen
Einschränkungen im täglichen Leben rechnen, weil dieser Farbstoff in zahlreichen dunklen Produkten vorkommt, wie z.B. in Ohrpolstern von Kopfhörern, Strumpfhosen, Fahrradlenkern und dunkler Bekleidung. |
Tattoo-
und Piercing-Komplikationen kommen Sie teuer zu stehen: |
Haben
Versicherte Krankheiten oder Krankheitsfolgen selbst verschuldet, werden sie
künftig an den Behandlungskosten angemessen beteiligt (Arzthonorare,
Arzneimittel, Krankenhauskosten etc.). Dies regelt der § 52 SGB V in
Verbindung mit dem § 1 SGB V, worin die Eigenverantwortung der Versicherten
festgelegt ist. Im Falle von z.B. Tätowierungen und Piercings müssen
die Patienten damit rechnen, daß sie alle Behandlungskosten selbst
bezahlen müssen, weil die Kasse dafür überhaupt nicht aufkommen muß.
Nehmen Sie wenigstens dieses enorme finanzielle Risiko zum Anlaß, auf
Tätowierungen und Piercings zu verzichten, wenn Ihnen schon die ernsten
gesundheitlichen Gefahren egal sind. Einzige Chance, für Komplikationen, die
durch unsachgemäße Ausführung einer Tätowierung oder eines Piercings
entstanden sind, nicht alle Behandlungskosten selbst übernehmen zu müssen,
ist die erfolgreiche Haftbarmachung des Verursachers, also des Tattoo-
bzw. Piercingstudios. Aber ggf. bekommen Sie einen
Teil Ihrer Behandlungskosten, die Sie natürlich zunächst in voller Höhe beim
Arzt zu bezahlen haben, erst in einem aufwendigen Rechtsverfahren vom
Verursacher zugesprochen. Ob der dann auch zahlt oder zahlen kann, ist
natürlich eine andere Frage. |