Wir
sind eine Terminpraxis, d.h., Sie müssen grundsätzlich immer einen
Untersuchungstermin vereinbaren. In echten akuten Notfällen dürfen Sie
uns natürlich ohne Termin aufsuchen, müssen dann aber ggf. mit Wartezeit
rechnen. In diesem Fall wird sich auch die Untersuchung auf das zwingend
notwendige Maß beschränken. |
|
Wir vergeben unsere Termine so, daß Sie im
Normalfall nicht oder nur kurz warten müssen. Leider kommt es immer wieder
vor, daß einige Patienten hintereinander mit komplizierten oder schweren
Erkrankungen überdurchschnittlich lange behandelt werden oder Notfälle
dazwischenkommen, so daß es zu längeren Wartezeiten kommt. Bitte haben Sie
dafür im Interesse einer sorgfältigen Betreuung Verständnis – auch Sie können
einmal in diese Lage geraten. |
|
Unseren Fahrstuhl können Sie rechtzeitig ab –
aber nicht vor – Beginn der Sprechstunde benutzen. Gleiches gilt für den
Beginn der Nachmittagsprechstunde dienstags und donnerstags. Beachten Sie
dies bitte, sofern Sie einen Termin gleich morgens um 8 Uhr oder an einem
Dienstag oder Donnerstag um 14 Uhr haben. Wenn
Sie zu spät zum vereinbarten Termin erscheinen, kann es bei einer Verspätung
von mehr als 5 Minuten sein, daß wir Ihren Termin bereits spontan neu
vergeben haben, da wir täglich sehr vielen Patienten telephonisch absagen
bzw. spontan erschienene Patienten wieder fortschicken müssen. |
|
Um Ihre Wartezeit zu verkürzen können Sie den Anmeldebogen bereits herunterladen und dann ausgefüllt mitbringen. Den für gesetzlich Versicherte finden Sie hier, den für privat Versicherte hier. |
|
Unangemeldete
Patienten müssen warten, bis ein freier Zeitraum entsteht – das kann bis zum
Ende der Sprechstunde dauern. |
|
Wir sprechen weder afrikanische Sprachen noch Arabisch, Türkisch, Russisch o.ä.! Bringen Sie bitte im Zweifel einen Dolmetscher mit, denn ich muß Ihre Behandlung dann abbrechen, wenn sie sich mangels Ihrer Deutsch- und Englischkenntnisse zu sehr hinzieht und dadurch andere Patienten warten müssen. |
|
Wundern
Sie sich bitte nicht, wenn Patienten vorgezogen werden, die nach Ihnen
erschienen sind. Dies sind dann Patienten, die keinen oder nur einen sehr
kurzen Arztkontakt haben (z.B. bei Verbandwechseln, Bestrahlungen, Allergietestungen,
Kosmetik-Behandlung). |
|
Wenn Sie einen Termin erhalten haben, dann gilt dieser nur für die Angelegenheit(en), die bei der Terminanfrage konkret angegeben wurde(n). Globaltermine, bei denen der Patient den Umfang der Untersuchung selbst bestimmen möchte, gibt es bei uns nicht! Dennoch machen wir es meistens möglich, bei Bedarf noch mehr zu besprechen. Es kann aber vorkommen, daß wir bei Streß in der Praxis auf erweiterte Wünsche nicht eingehen können. Dann erhalten Sie für weitere Angelegenheiten einen neuen Termin. |
|
Wenn
Sie einen Termin nicht einhalten können, teilen Sie uns dies bitte
unverzüglich, spätestens 48 Stunden (für Montag-Termine spätestens am Freitag
um 9 Uhr) zuvor unter der Telephonnummer (04821) 2201, per Telefax (04821)
2073 oder durch e-mail an info@dr-sempell.de
mit. Termine sind knapp, und wir können diese dann
neu vergeben. |
|
Zum Thema Telephon: obwohl unsere Praxis mit 6 Arzthelferinnen und Auszubildenden recht groß ist, kommt es immer wieder vor, daß auf Grund des laufenden Behandlungsbetriebs niemand an das Telephon gehen kann. Wenn Sie ein Telefax-Gerät oder einen Internetanschluß haben, so übermitteln Sie uns doch einfach unter der Telefax-Nr. (04821) 2073 bzw. unter der e-mail-Adresse info@dr-sempell.de die Bitte, Sie zurückzurufen. Das erfolgt dann normalerweise recht zügig. Eingehende e-mail-Anfragen und Telefaxe werden selbstverständlich vertraulich behandelt; die Übermittlung von e-mails erfolgt jedoch ungeschützt. Wenn Sie uns eine Email oder ein Fax senden, dann teilen Sie uns darin bitte auch mit, worum es geht. |
|
Wir
teilen Ihnen von uns aus mit, wann ein Untersuchungsergebnis vorliegt, so daß
Sie gleich einen entsprechenden Termin vereinbaren können. Unabhängig davon
rufen wir Sie immer an, wenn ein kontrollbedürftiger Befund, der medizinische
Konsequenzen hat, vorliegt. Gravierende Befunde werden nur von mir persönlich
mitgeteilt. |
|
Ich
werde immer wieder gebeten, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachträglich
auszustellen. Dies ist verboten und daran halte ich mich! Auch stelle ich –
außer in einzelnen Notfällen – nachträglich keine Rezepte für bereits
beschaffte Arzneimittel aus. |
|
Weitere Besonderheiten lesen Sie bitte unter "Allergologie", "Operationen" und "Kosmetik". |